Mietkauf und Leasing aus steuerlicher Sicht

 

Mietkauf und Leasing sind zwei Optionen für Unternehmen, um Anlagegüter wie Maschinen oder Fahrzeuge zu finanzieren, ohne sie sofort kaufen zu müssen. In beiden Fällen zahlt das Unternehmen eine monatliche Rate, um das Anlagegut zu nutzen, und kann es am Ende der Laufzeit entweder kaufen oder zurückgeben. Aus steuerlicher Sicht gibt es jedoch Unterschiede zwischen Mietkauf und Leasing. Beim Mietkauf wird das Anlagegut in der Regel zum Ende der Laufzeit vollständig ins Eigentum des Unternehmens übergehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Anschaffungskosten des Anlageguts über die Laufzeit abschreiben kann und auch für den Wertverlust aufkommen muss.

Beim Leasing hingegen bleibt das Anlagegut im Eigentum des Leasinggebers und das Unternehmen zahlt lediglich für die Nutzung. Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden und der Leasinggeber trägt das Risiko für den Wertverlust des Anlageguts. In beiden Fällen gibt es jedoch steuerliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. So müssen zum Beispiel bei einem Mietkauf die monatlichen Raten inklusive Zinsen und Tilgung separat ausgewiesen werden, während beim Leasing die Umsatzsteuer auf die Leasingraten gesondert ausgewiesen werden muss.

Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen von Mietkauf und Leasing auf das Unternehmen genau zu verstehen und zu optimieren.